H-Boot Klassenvereinigung : Segelmotiv.

Regelungen zur Ranglistenordnung
Gültig ab 01.04.2024

  1. Geltungsbereich
    Die Ranglistenordnung des DSV, sowie die diese Ergänzungen der H-Boot Klasse finden Anwendung bei Regatten, für die von der Klassenvereinigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift vergeben wurde.
  2. Definitionen und Zielsetzung
    1. Rangliste
      Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb der H-Boot Klasse wider. Berechnungszeitraum für Ranglisten ist grundsätzlich ein Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen.
    2. Wettfahrtzeit pro Tag
      Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Zeit vom ersten Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes der letzten Tageswettfahrt beziehungsweise bis zum Abbruch der Wettfahrt mit AP-Alpha.
    3. Mindestteilnehmerzahl
      Die Klassenvereinigung schreibt bei Ranglistenregatten eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Startern vor, die mindestens in einer Wettfahrt zusammen gestartet sind. (Dies ergänzt RO 3)
  3. Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung
    1. Die Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Einhaltung dieser Ergänzung fest.
    2. Mindestens die Hälfte der Ranglistenregatten erhält einen Faktor nicht größer als 1,2.
    3. Die Klassenvereinigung stellt den durchführenden Vereinen die geltenden Klassenvorschriften zur Verfügung.
    4. Die Klassenvereinigung stimmt mit den durchführenden Vereinen bis spätestens zwei Monate vor der Regatta ab, wie viele Wettfahrten zu planen, wie die Wertung in Abhängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingungen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regatta gelten sollen.
  4. Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine
    1. Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Regatta in Übereinstimmung mit den WR und den Ordnungen für Regatten durch.
    2. Die durchführenden Vereine sollen die Regatten in Manage2Sail führen.
  5. Anforderungen an eine Ranglistenregatta
    1. Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die folgenden Anforderungen während der gesamten Regatta erfüllt sein.
      1. Eine Ranglistenregatta ist für mindestens einen Tag auszuschreiben.
      2. Eine Mehrtages-Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenen Wettfahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten gesegelt wurden.
    2. Wettfahrtvoraussetzungen
      1. Die Windlimits sind in den Klassenregeln beschrieben.
      2. Die Wettfahrtzeit pro Tag soll sechs Stunden nicht überschreiten.
      3. Die H-Boot Klassenvereinigung empfiehlt, in den Segelanweisungen eine Sollzeit (45 Minuten), das Zeitlimit für das erste Boot (90 Minuten) und ein Ziel-Zeitfenster für alle anderen als das erste Boot (20 Minuten) festzulegen.
    3. Anforderungen an Wettfahrtoffizielle
      Der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz des DSV haben und namentlich in der Ausschreibung genannt werden.
    4. Ranglistenfaktoren
      1. Wenn bei einer Klassenregatta in mindestens einer Wettfahrt 10 oder mehr Boote teilnehmen, wird der zuvor bestimmte Ranglistenfaktor angewandt.
      2. Bei acht oder neun Boote wird der Ranglistenfaktor auf 1.05 reduziert.
      3. Bei Yardstick/ORC-Regatten oder Veranstaltungen mit vergleichbaren Wertungssystemen, die in den Ranglistenkalender aufgenommen wurden, wird für die H-Boot Pickup-Wertung ein Ranglistenfaktor von 1.0 vergeben. Ein gesonderter Start für die H-Boot Klasse ist nicht erforderlich.
  6. Führen der Rangliste
    1. Die Klassenvereinigung führt die Rangliste. Nicht-Mitglieder der Deutschen H-Boot Klassenvereinigung werden in der Rangliste anonymisiert berücksichtigt.
    2. Ranglistenpunkte werden nur der Steuerfrau oder dem Steuermann, welche/r in der Ergebnisliste aufgeführt ist zugesprochen.
    3. Ergänzend wird eine Rangliste für Vorschoterinnen und Vorschoter geführt, die Mitglied in der Klassenvereinigung sind.
  7. Ausnahmen
    Über Ausnahmen dieser Ordnung entscheidet der Vorstand der Deutschen H-Boot Klassenvereinigung.

Revision 2, 14.03.2024